Grillhütte der Stadt Ransbach-Baumbach

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Die Grillhütte und die Freizeitanlage in der verlängerten Haselstraße ist Eigentum der Stadt Ransbach-Baumbach.

Die Grillhütte kann für Familien-, Vereinsfeiern und Veranstaltungen ähnlicher Art genutzt werden. Das Recht zur Benutzung der Anlage steht insbesondere den Einwohnern, den Vereinen und Unternehmen der Stadt Ransbach-Baumbach zu.
Die Grillhütte und deren Außenanlagen können nur komplett angemietet werden.
Sofern die Anlage nicht von den oben genannten Personen belegt ist, wird das Recht der Benutzung auch Personen, Vereinen und Unternehmen außerhalb der Stadt Ransbach-Baumbach eingeräumt.
Die Anlage steht grundsätzlich ganzjährig für die Benutzung zur Verfügung. Während der Wintermonate ist eine Vermietung nur eingeschränkt mit gesonderter Vereinbarung möglich.

Die Anmietung der Grillhütte ist generell schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung ( Frau Barton Tel. 02623/86212 E-Mail: bauamt@Ransbach-Baumbach.de ) zu beantragen. Ob die Grillhütte an Ihrem Wunschtermin noch frei ist, können Sie auf dem Reservierungskalender der Grillhütte sehen. Die Anmeldungen sind nur bis zu einem Jahr im Voraus möglich. Sie werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Einwohnern, Vereinen und Unternehmen der Stadt Ransbach-Baumbach wird in der Zeit vom 01. September bis zum 31. Oktober eines Jahres ein Vorbuchungsrecht für das Folgejahr eingeräumt. Benutzer von außerhalb der Stadt Ransbach-Baumbach können frühestens ab 1. November eines Jahres für das Folgejahr die Anmietung beantragen.

Weitere Informationen und die Benutzungsgebühren für die Grillhütte können der Benutzungs- und Gebührenordnung entnommen werden.

Grillhütte der Stadt - Außenansicht
 
Grillhütte der Stadt - Innenansicht