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Aktuelle Ausgabe Kannenbäckerbote
Informationen zum Wochenblatt “Kannenbäcker Bote“
der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach:
Neben den öffentlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach sowie ihrer Stadt und ihren 10 Ortsgemeinden bietet der “Kannenbäcker Bote“ außerdem den regionalen Vereinen und Verbänden sowie den einzelnen Kirchengemeinden die Möglichkeit, Termine und Informationen zu veröffentlichen.
Seit 2010 ist es dem Presseamt nur noch möglich, Pressemitteilungen per Email zu bearbeiten. Die Texte können gerne an das Sammelpostfach presseamt@ransbach-baumbach.de gesendet werden.
Damit im Vorfeld Probleme oder Fehler vermieden werden können, bitten wir Sie, bei der Übersendung folgendes zu beachten:
- Annahmestelle für Berichte im redaktionellen Teil ist die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 304, Karsten Klein, presseamt@ransbach-baumbach.de.
- Texte können nur noch digital bearbeitet werden. Deshalb bitten wir um Übermittlung per Email oder CD-ROM.
- Texte bitten wir stets als Word-Dokument (.doc) zu übersenden. Bilder werden als JPG-Datei benötigt. Plakative Gestaltungen können als JPG-Datei oder als PDF-Datei übermittelt werden.
- In der Email oder im Pressetext muss der volle Name des Vereins oder Verbands erkennbar sein.
- Redaktionsschluss ist jeweils Montag, 9:00 Uhr (Redaktionsschluss-Vorverlegungen werden rechtzeitig im Kannenbäcker Boten bekannt gegeben). Zu spät eingehende Pressenachrichten können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Presseamt muss auf viele verschiedene Aspekte bei der Erstellung des Mitteilungsblattes achten, weshalb es vorkommen kann, dass Texte kurzfristig gekürzt, verschoben oder ausgeschlossen werden müssen. Die Einsender erhalten hierbei keine Nachricht vom Presseamt über redaktionelle Änderungen. Dem Presseamt bleiben daher Änderungen vorbehalten.
- Titelseite und vordere Seiten des Mitteilungsblattes stehen in erster Linie den öffentlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann Vereinen und Verbänden dieser Teil für eine plakative Präsentation ihrer Informationen zur Verfügung gestellt werden, soweit hier kein amtlicher Bedarf gegeben ist. Dabei ist für die erste Innenseite grundsätzlich nur die Möglichkeit gegeben, eine viertel Seite (9cm x 13cm) bzw. halbe Seite (18cm x 13cm) zu nutzen. Entsprechende Wünsche können beim Presseamt angemeldet werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Titel- oder ersten Innenseite besteht nicht. Die Entscheidung hierüber trifft das Presseamt.
- Bitte hinterlassen Sie stets eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei:
Verbandsgemeindeverwaltung
Ransbach-Baumbach
Karsten Klein
- Presseamt -
Tel. 02623/86 192
presseamt@ransbach-baumbach.de