KFZ Zulassungsstellen im Westerwaldkreis
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren
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| Montabaur |
| Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Telefon: 0 26 02 / 12 4-0 Fax: 0 26 02 / 124 - 393 E-Mail: wkz-info@westerwald.rlp.de |
| Öffnungszeiten: Mo und Do von 7.30 uhr bis 16.30 Uhr Die und Mi von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Fr. Von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Hachenburg |
| Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg Zulassungsstelle Gartenstr. 11 57627 Hachenburg Telefon: 0 26 62 / 801 - 143 Fax: 0 26 62 / 801 - 262 E-Mail: wkz-@westerwald.rlp.de |
| Öffnungszeiten: montags bis freitags: 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Westerburg |
| Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Zulassungsstelle Neumarkt 1 56457 Westerburg Telefon: 0 26 63 -291 - 245 Fax: 0 26 63 / 291 - 240 E-Mail: wkz@westerwald.rlp.de |
| Öffnungszeiten: montags bis freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Hinweis zu den neuen Fahrzeugpapieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten ab dem 1. Oktober 2005 ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung, denn zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente. Das hat das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium mitgeteilt. Jede Kfz-Zulassungsbehörde stellt dann nur noch die neuen Zulassungsdokumente aus, und zwar die - Zulassungsbescheinigung Teil I, sie ersetzt den Fahrzeugschein, und die - Zulassungsbescheinigung Teil II, sie ersetzt den Fahrzeugbrief. Alte Fahrzeugscheine und -briefe behalten zunächst ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, müssen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, dass heißt, ein Nebeneinander von "Alt" und "Neu" wird es nicht geben. Ausgenommen sind zulassungsfreie Fahrzeuge. Die neuen Zulassungsbescheinigungen und ihre Einträge sind besser gegen Fälschungen gesichert als die bisherigen Fahrzeugpapiere. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist. Insgesamt sind wegen der EU-einheitlichen Angaben in den neuen Fahrzeugdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen und wird für das deutsche Dokument übernommen. Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist im Format DIN A 4 ausgeführt und enthält lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten; alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Statt bisher sechs können nur noch zwei Haltereintragungen erfolgen. Somit muss bereits bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeuges eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und gegebenenfalls die "Anzahl" sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Durch die Einführung der neuen EU-Zulassungsdokumente sind bei den Zulassungsbehörden größere technische Umstellungen erforderlich. Wenn es deswegen zum Beginn zu etwas längeren Wartezeiten kommen wird, bittet das Verkehrs-Ministerium um Verständnis. Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ab 1. Oktober 2005 bei allen Anliegen den bisherigen Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein mit. |
