Rentenzeiten sichern
Wer wegen eigenem Vermögen oder wegen der Einkünfte des Ehegatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sollte sich dennoch arbeitslos melden. Wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mitteilt, ist dies ab dem 58. Lebensjahr sogar unter erleichterten Bedingungen möglich.
Denn selbst bei einer Ablehnung des Antrags auf Leistungen wegen fehlender Bedürftigkeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als sogenannte Anrechnungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Anrechnungszeiten helfen, einen bestehenden Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu sichern. Sie werden auch auf die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte angerechnet. Wer sich nicht arbeitslos meldet, muss eventuell bei der Rente Nachteile in Kauf nehmen: Diese Zeit ist eine Lücke und kann zum Verlust eines bestehenden Schutzes für eine Rente wegen Erwerbsminderung oder auch einer Altersrente führen.
Selbstverständlich geben die Rentenfachleute der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048 016 hierzu Informationen.
