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Aktuelle Auftragsvergaben

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Erweiterung der Astrid-Lindgren-Grundschule in 56235 Ransbach-Baumbach

  • Gerüstarbeiten: Gerüstbau Schwalb GmbH, Ransbach-Baumbach
  • Erd-, Entwässerungs- und Rohbauarbeiten: Bezi-Bau GmbH, Koblenz
  • Fenster- und Verglasungsarbeiten inkl. Sonnenschutz: Metallbau Sturm GmbH, Altenkirchen
  • Dachabdichtungsarbeiten: Koch Bedachungen GmbH, Wirges
  • Schlosserarbeiten: Festa GmbH, Erftstadt
  • Estricharbeiten: N3Bau GmbH, Nalbach
  • Fassadenarbeiten: FATEC Engineering GmbH, Kroppach
  • Trockenbauarbeiten: Walinowicz Ausbah GmbH & Co. KG, Bonefeld
  • Mobile Trennwände: RENOPLAN Mobilwände GmbH, Obersulm
  • Elektroarbeiten: drei.eins Elektrotechnik GmbH, Staudt


Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen bzw. Unterschwellenvergabeordnung (Liefer- und Dienstleistungen) (VOL/A bzw UVgO)

Erweiterung der Astrid-Lindgren-Grundschule in 56235 Ransbach-Baumbach:

  • Sanitärcontainer: KÉCO Module GmbH, Ingelheim


Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

Informationspflicht über erteilte Aufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A sowie § 30 Abs. 1 UVgO

Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A (Bauleistungen) hat der Auftraggeber, nach Zuschlagserteilung, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto über die Zuschlagserteilung zu informieren. Ebenfalls informiert er über vergebene Aufträge aus Freihändigen Vergaben, deren Auftragswert 15.000 € netto übersteigt.

Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) informiert der Auftraggeber über jeden vergebenen Auftrag über 25.000 € netto nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.

Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.