Aktuelle Auftragsvergaben
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Erweiterung der Astrid-Lindgren-Grundschule in 56235 Ransbach-Baumbach
- Gerüstarbeiten: Gerüstbau Schwalb GmbH, Ransbach-Baumbach
- Erd-, Entwässerungs- und Rohbauarbeiten: Bezi-Bau GmbH, Koblenz
- Fenster- und Verglasungsarbeiten inkl. Sonnenschutz: Metallbau Sturm GmbH, Altenkirchen
- Dachabdichtungsarbeiten: Koch Bedachungen GmbH, Wirges
- Schlosserarbeiten: Festa GmbH, Erftstadt
- Estricharbeiten: N3Bau GmbH, Nalbach
- Fassadenarbeiten: FATEC Engineering GmbH, Kroppach
- Trockenbauarbeiten: Walinowicz Ausbah GmbH & Co. KG, Bonefeld
- Mobile Trennwände: RENOPLAN Mobilwände GmbH, Obersulm
- Elektroarbeiten: drei.eins Elektrotechnik GmbH, Staudt
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen bzw. Unterschwellenvergabeordnung (Liefer- und Dienstleistungen) (VOL/A bzw UVgO)
- Sanitärcontainer: KÉCO Module GmbH, Ingelheim
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Informationspflicht über erteilte Aufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A sowie § 30 Abs. 1 UVgO
Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A (Bauleistungen) hat der Auftraggeber, nach Zuschlagserteilung, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto über die Zuschlagserteilung zu informieren. Ebenfalls informiert er über vergebene Aufträge aus Freihändigen Vergaben, deren Auftragswert 15.000 € netto übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) informiert der Auftraggeber über jeden vergebenen Auftrag über 25.000 € netto nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.