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Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungsplan »Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz« der Ortsgemeinde Wirscheid

Der Ortsgemeinderat Wirscheid hat nach Würdigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in seinen öffentlichen Sitzungen vom 23.5.2022 und 6.10.2022 auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der aktuellen Fassung beschlossen, die Offenlage der Entwurfsunterlagen zum angestrebten Bebauungsplan „Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz“ durchzuführen.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes soll sich demnach auf die Grundstücke in der Gemarkung Wirscheid, Flur 8, Flurstück 927/3 tlw. sowie Flur 5, Flurstücke 629 und 646 tlw. erstrecken.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche des ehemaligen Umkleidegebäudes am Sportplatz an der Landesstraße L 306 ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen (Textfestsetzungen, Planurkunde) zu dem angestrebten Bebauungsplan „Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz“ gemeinsam mit der Begründung und dem Umweltbericht zur Beurteilung der sich aus dieser Planung ergebenden Auswirkungen auf die Schutzgüter und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit

vom 25. November 2022 bis einschließlich 30. Dezember 2022

während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

Link:  https://t1p.de/B-planFeuerwehrhausWirscheid


Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung oder Natura 2000 Gebiete)
  • Aussagen zu Landschaftsplanung / Grünordnerische Textfestsetzungen
  • Belange der Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zum Immissionsschutz
  • Landschaftsplanerische Belange
  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Artenschutzrechtliche Belange
  • Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
  • Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen
  • Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:1.000
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
    • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
    • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
    • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
    • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
    • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen
      • Naturräumliche Gliederung
      • Lage und Relief
      • Geologie und Böden
      • Wasserhaushalt
      • Klima
      • Heutige potentiell natürliche Vegetation
      • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
      • Landschaftsbild und Erholung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Aussagen zu Emissionsvermeidung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, 31.03.2022 (Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung seitens der Unteren Wasserbehörde, Hinweise zur Löschwasserversorgung seitens der Stabstelle Brandschutz, Hinweise zu Anpflanzungen im Bereich von Sichtflächen der L 306, Hinweise zur ökologischen Baubegleitung und zur Landeskompensationsverzeichnisverordnung seitens der Unteren Naturschutzbehörde)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 13.04.2022 (Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung und zur Schmutzwasserbeseitigung, Verweis auf die RVO des Wasserschutzgebietes "Wirscheider Höhe", WSG-Kenn-Nr. 403 081 148,)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 06.10.2022 (Ergänzende Stellungnahem mit Hinweisen zum Wasserschutzgebiet und Anforderung bei der baulichen Ausführung; Ablehnung des BP wurde nunmehr zurückgenommen)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 09.03.2022 (keine Hinweise auf archäologische Fundstellen)
  • Landesbetrieb Mobilität Diez, 28.03.2022 (Hinweise zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis, zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone sowie zum Immissionsschutz)
  • Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, 08.03.2022 (Hinweise zur Gebietsentwässerung und zur Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebiets)

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.



Wirscheid, 11. November 2022                                                            
Christine Klasen
Ortsbürgermeisterin