Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Scheidungsurteil
  • Beleg der Namensänderung (Bescheinigung des Standesamts oder aktuelle Eheurkunde)
  • Ausweisdokument
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
     
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Siehe auch