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Grünschnittplatz

Ab April ist der Grünschnittplatz samstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Auch im letzten Jahr verlief die Nutzung des Grünschnittplatzes reibungslos. Dennoch sollen hier noch einmal die einzuhaltenden Regeln aufgezeigt werden.
Die Öffnungszeiten sollen dazu dienen, Art und Menge der Abfälle zu kontrollieren und unsachgemäße Ablagerungen zu unterbinden. Außerhalb dieser Öffnungszeiten darf daher kein Grünabfall abgelagert werden. Die Mengen, die dorthin gebracht werden dürfen, werden auf die Menge einer Schubkarre pro Anfuhr beschränkt, da die Gemeinschaft aller Bürger in Wirscheid die Entsorgung zahlen muss. Für größere Mengen gibt es weiterhin die Möglichkeiten den Grünabfall per Grünabfall-Scheck auf den Deponien der WAB bzw. an den zwei Abfuhrterminen im Frühjahr und Herbst kostenlos zu entsorgen.

Auf dem Grünschnittplatz können folgende Grünabfälle entsorgt werden:

  • Rasenschnitt,
  • Geäste und Gehölze und Blumenschnitt.

Nicht abgelagert werden dürfen:

  • Wurzelstöcke,
  • Erde,
  • Äste und Baumstämme über 14 cm Durchmesser,
  • Küchenabfälle und sonstige organische Stoffe,
  • Baumaterialien
  • Abfälle aus Kunststoff, auch kein Verpackungsmüll,
  • gewerbliche Grünabfälle.

Eine Ablagerung ist nur für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger möglich. Der Rasenschnitt darf nicht direkt am Weg abgelagert werden, sondern muss möglichst weit in den unteren Teil des Platzes getragen und dort verteilt werden, damit auch andere Nutzer des Grünschnittplatzes trockenen Fußes dorthin kommen können. Um künftig eine weitere Unterhaltung des Grünschnittplatzes zu ermöglichen ist es notwendig, dass wir im gemeinsamen Interesse und gemeinsamer Verantwortung diese Spielregeln einhalten.