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Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Solaranlage Hofgut Winterroth« der Ortsgemeinde Oberhaid

Autor/in: Nora Pietsch

Der Ortsgemeinderat Oberhaid hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.2.2021 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBL. I S. 2414) in der aktuellen Fassung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solaranlage Hofgut Winterroth“ beschlossen.
Mit dieser Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Wiesenflächen zwischen dem Hofgut Winterroth und der Autobahn BAB A3 eine Freiflächen-Solarstromanlage zu errichten.
Der Geltungsbereich des hier angestrebten Bebauungsplanes soll sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Oberhaid, Flur 11, Flurstücke 1154/11 tlw., 1155 tlw., 1157/5 tlw., 1160/14, 1160/16, 1160/17, 1160/18, 1160/19, 1160/20, 1160/21 tlw., 1160/22 tlw., 1160/23 tlw., 1160/24, 1160/25, 1160/31, 1160/34, 1161/5 tlw. und 1161/6 erstrecken.
Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solaranlage Hofgut Winterroth“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Übersichtskarte

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Oberhaid in seiner Sitzung vom 17.2.2021 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an den Planungsabsichten zu beteiligen.
Hierzu wird allen an dieser Planung Interessierten in der Zeit vom 18. März 2022 bis einschließlich 19. April 2022 Gelegenheit gegeben, sich während der Öffnungszeiten (montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, über die allgemeinen Ziele und den Zweck des hier angestrebten Bebauungsplanes und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sowie die bisher vorliegenden Ermittlungen und Bewertungen der Belange des Umweltschutzes zu informieren.
Dabei besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern und sich zu diesen Planungsabsichten zu äußern.
Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link oder den QR-Code und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

https://t1p.de/B-planHofWinterrothOberhaid

Oberhaid, 4. März 2022
Nora Pietsch
Ortsbürgermeisterin