Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes »Stadtmitte - Bereich Ransbach« (ehem. Korzilius) der Stadt Ransbach-Baumbach
Der erste Teilabschnitt der Nutzungsänderung des Gebiets der Gewerbebrache um die ehemalige Fa. Korzilius in der Poststraße ist mit der Fertigstellung eines attraktiven Wohnkomplexes südlich der Poststraße bereits vollzogen. Im nächsten Schritt soll auch das gegenüberliegende unbebaute Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Auf der bisherigen bauleitplanerischen Grundlage im derzeit noch laufenden Bauleitplanverfahren, bei dem vor einiger Zeit bereits die Offenlage nach den §§ 3 II und 4 II BauGB durchgeführt wurde, hat der Eigentümer und Investor des Grundstücks erhebliche Probleme zur Umsetzung und Vermarktung des Grundstücks.
Der Eigentümer ist daher an die Stadt Ransbach-Baumbach mit der Bitte herangetreten, die Entwurfsunterlagen im Bebauungsplan für diesen Bereich abzuändern. Auf der Grundlage des vorgelegten neuen Nutzungskonzeptes wurden daraufhin die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst und den städtischen Gremien vorgelegt.
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner Sitzung vom 29.10.2020 auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der aktuellen Fassung beschlossen, die Offenlage der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (ehem. Korzilius) erneut durchzuführen.
Der Geltungsbereich der hier angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (ehem. Korzilius) ist in der anstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen (Textfestsetzungen, Planurkunde) zu dem angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (ehem. Korzilius) gemeinsam mit der Begründung nun in der Zeit vom
vom 09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022
während der Öffnungszeiten (montags und mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 402, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Innerhalb dieses Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Ransbach“ (ehem. Korzilius) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern.
Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:
https://t1p.de/Stadtmitte-Bereich-Ransbach-ehem-Korzilius
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ransbach-Baumbach, 21.04.2022 Michael Merz
Stadtbürgermeister