Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren «Wohnhof Masselbach» in der Stadt Ransbach-Baumbach
Für die Durchführung der Umlegung “Wohnhof Masselbach” wird am 26. September 2022 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung Ransbach Grundbuchamt Montabaur
Flur 1
Nr.: 8/3, 10/9, 10/5, 11/2, 294/6 und 295/8,
Flur 2
Nr.: 26/1, 27/1, 28/1, 29/1 und 320/8,
Flur 8
Nr.: 155/6, 170/1, 174/2, 175/4, 179/5, 181/9, 181/10, 248/12, 249/3, 249/5, 254/5, 254/6, 255/1,
255/5, 255/7, 453/5, 453/7, 453/8, 456/2, 456/4, 456/5, 456/7, 457, 461, 465/8, 468/9, 468/10,
468/13, 468/14, 468/15 und 4282/44
Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 26. September 2022 beginnen und voraussichtlich bis 21. Oktober 2022 dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die vorbereitenden Maßnahmen gelten zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
- in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder - schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Ransbach-Baumbach, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.
Westerburg, den 08. September 2022
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses