Bekanntmachung über die Aufstellung der Teiländerung des Bebauungsplanes »Vordere Struth« (Desper Quartier) der Stadt Ransbach-Baumbach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.02.2023 gemäß § 13 a in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.02.2023 (BGBL. 2023 I Nr.6) die Aufstellung einer Teiländerung zum Bebauungsplan „Vordere Struth“ (Desper Quartier) im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Hintergrund der anstehenden Änderungsplanung ist die Änderung der derzeit brachliegenden Grundstücke von einer industriellen Fläche in eine Mischbaufläche.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Über die Inhalte der beabsichtigten Planung können sich Interessierte im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50 (Zimmer 402), 56235 Ransbach-Baumbach, erkundigen.
Der angestrebte Geltungsbereich der Teiländerung zum Bebauungsplan „Vordere Struth“ (Desper Quartier) ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.
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Ransbach-Baumbach, 03.03.2023
gez: Michael Merz,
Stadtbürgermeister