Stadt Ransbach-Baumbach - Umlegungsausschuss GESCHÄFTSSTELLE: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Bekanntmachung über die Teilinkraftsetzung des Umlegungs-
planes „Wohnhof Masselbach“ der Stadt Ransbach-Baumbach
Nach § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung vom 3. Novem-ber 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 28. Juni 2022 aufgestellte und am 13. April 2023 geänderte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Wohnhof Masselbach“, Stadt Ransbach-Baumbach, für folgende Flurstücke in Kraft gesetzt wird:
Gemarkung Ransbach, Flur 8, Flurstücke
174/3, 469, 470, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490 und 491
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Be-sitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Ransbach-Baumbach, Geschäftsstelle: Vermes-sungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden.
Westerburg, den 04. Mai 2023
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses