Öffentliche Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung Schiene
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Nähere Information zur Beteiligung als kommunale Vertretung sowie zu den Ansprechpersonen finden Sie auf folgender Informationsseite: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunen
Entsprechende Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.
Für weitere Fragen oder Anregungen wenden Sie sich entweder an SchulzD@eba.bund.de oder an die Funktions-E-Mail Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de.
Daniela Schulz
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.: +49 228 9826-0
Fax: +49 228 9826-9199