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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Ergänzungssatzung »Wiesenpfad« der Ortsgemeinde Wittgert und die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu diesen Planungsabsichten

Der Ortsgemeinderat Wittgert hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022 auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2022 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wiesenpfad“ beschlossen.

Durch die Ergänzungssatzung werden die betroffenen Flächen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugerechnet. Bauvorhaben in diesem Bereich sind damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Geltungsbereich dieser Ergänzungssatzung soll sich auf die Grundstücke Gemarkung Wittgert, Flur 5, Flurstücke 316, 317, 318, 319/1, 320/3, 320/4, 320/6, 320/7, 321/4, 321/17, 321/18, 321/29, 321/33, 321/34, 324/2, 324/4, 324/5, 1282/4 tlw., 1282/5, 1284/5, 1284/6, 1284/8, 1284/9 und 1285/2 erstrecken.

Der angestrebte Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Wiesenpfad“ ist in der Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Übersichtskarte

Ebenfalls hat der Ortsgemeinderat Wittgert beschlossen, die Offenlegung der Entwurfsfassung zur geplanten Ergänzungssatzung, nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB durchzuführen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die Entwurfsunterlagen zu der angestrebten Ergänzungssatzung „Wiesenpfad“ nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit

vom 29. Juli 2022 bis einschließlich 29. August 2022

während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

https://t1p.de/ergaenzungssatzung-wittgert

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Entwurf der Ergänzungssatzung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wittgert, 15.07.202
Thomas Hoffmann
Ortsbürgermeister