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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz« der Ortsgemeinde Wirscheid und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat Wirscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.07.2021 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 23.9.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz“ beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche des ehemaligen Umkleidegebäudes am Sportplatz an der Landesstraße L 306 ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes soll sich demnach auf die Grundstücke in der Gemarkung Wirscheid, Flur 8, Flurstück 927/3 tlw. sowie Flur 5, Flurstücke 629 und 646 tlw. erstrecken.

Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am ehemaligen Sportplatz“ ist in der nachfolgenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Übersichtskarte

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Wirscheid in seiner Sitzung vom 26.07.2021 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an den Planungsabsichten zu beteiligen.

Hierzu wird allen an dieser Planung Interessierten

in der Zeit vom 11. März 2022 bis einschließlich 11. April 2022

Gelegenheit gegeben, sich während der Öffnungszeiten (montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, über die allgemeinen Ziele und den Zweck des hier angestrebten Bebauungsplanes und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sowie die bisher vorliegenden Ermittlungen und Bewertungen der Belange des Umweltschutzes zu informieren.

Dabei besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern und sich zu diesen Planungsabsichten zu äußern.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

https://t1p.de/BPlan-Feuerwehrhaus-am-ehemaligen-Sportplatz-OG-Wirscheid

Wirscheid, 23.02.2022

Christine Klasen

Ortsbürgermeisterin