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Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungsplan »Solaranlage Hofgut Winterroth« der Ortsgemeinde Oberhaid

Der Ortsgemeinderat Oberhaid hat nach Würdigung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.10.2022 auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der aktuellen Fassung beschlossen, die Offenlage der Entwurfsunterlagen zum angestrebten Bebauungsplan „Solaranlage Hofgut Winterroth“ durchzuführen.

Der Geltungsbereich des hier angestrebten Bebauungsplanes soll sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Oberhaid, Flur 11, Flurstücke 1154/11 tlw., 1155 tlw., 1157/5 tlw., 1160/14, 1160/16, 1160/17, 1160/18, 1160/19, 1160/20, 1160/21 tlw., 1160/22 tlw., 1160/23 tlw., 1160/24, 1160/25, 1160/31, 1160/34, 1161/5 tlw. und 1161/6 erstrecken.

Mit dieser Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Wiesenflächen zwischen dem Hofgut Winterroth und der Autobahn BAB A3 eine Freiflächen-Solarstromanlage zu errichten.

Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solaranlage Hofgut Winterroth“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen (Textfestsetzungen, Planurkunde) zu dem angestrebten Bebauungsplan „Solaranlage Hofgut Winterroth“ gemeinsam mit der Begründung und dem Umweltbericht zur Beurteilung der sich aus dieser Planung ergebenden Auswirkungen auf die Schutzgüter und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit

vom 30. Dezember 2022 bis einschließlich 30. Januar 2023

während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung oder Natura 2000 Gebiete)
  • Aussagen zur Landschaftsplanung / Grünordnerische Textfestsetzungen
  • Belange der Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zum Immissionsschutz / Bewertungen zu potentiellen Blendwirkungen
  • Aussagen zu Bodenbelastungen, Hydrologie und Rohstoffvorkommen
  • Aussagen zur Thematik Brandschutz
  • Aussagen zum Waldabstand
  • Landschaftsplanerische Belange
  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Artenschutzrechtliche Belange
  • Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen
  • Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:1.000
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen
    • Naturräumliche Gliederung
    • Lage und Relief
    • Geologie und Böden
    • Wasserhaushalt
    • Klima
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000)
  • Aussagen zu Emissionsvermeidung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, 12.04.2022 (keine Bedenken zum Bebauungsplanentwurf aus baurechtlicher Sicht, Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Lage in einem regionalen Grünzug, keine Lage in einem ausgewiesenen Schutzgebiet und keine Erfassung in der Biotopkartierung RLP, Hinweise zu einer potentiellen Betroffenheit von Grünland im Sinne des Schutzstatus des § 15 LNatSchG und zur beauftragten vegetationskundlichen sowie artenschutzbezogenen Untersuchung)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 04. und 06.04.2022 (Hinweise zur Nichtbetroffenheit von Wasserschutzgebieten, zum Vorhandensein eines benachbarten Gewässers III. Ordnung, zur Starkregenthematik, Hinweis auf eine kartierte Altablagerung mit der Erhebungsnummer 143 05 059 - 0205 (Ablagerungsstelle Oberhaid, Mengwaldsflur), Forderung für ein Bodengutachten bzw. eine Altablagerungsuntersuchung)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Naturschutzbehörde, 23.03.2022 (Hinweise zu den Zuständigkeiten der Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, keine Betroffenheit von Naturschutzgebieten, Anregung zur Einholung eines vegetationskundlichen Gutachtens)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 25.03.2022 (Hinweise auf archäologische Fundstellen im Umfeld des Plangebietes, Forderung zur Durchführung einer geophysikalischen Prospektion)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 05.04.2022 (Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, u.a. zum bereits erloschenen Bergwerksfeld “Ransbach“, kein Vorliegen von dokumentiertem Altbergbau und kein stattfindender aktueller Bergbau unter Bergaufsicht; Hinweise zu potentiellen Bimsvorkommen im südlichen Plangebietsbereich)
  • Landesbetrieb Mobilität Diez, 28.03.2022 (Hinweise zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 11.04.2022 (Ausführungen zu grundsätzlichen Bedenken sowie Anregungen zum Umgang mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Verweis auf Grundsätze der Regionalplanung, Verweis auf betroffene landwirtschaftliche Flächen und entstehenden Flächenverlust)
  • Westerwald-Verein e.V., Montabaur, 03.04.2022 (Allgemeine Hinweise zu Photovoltaik-Anlagen, zum Ausdruck gebrachte Zustimmung zum Planungsvorhaben, Hinweise zum angrenzenden Waldbestand (Abstand, Anregung zum Abschluss einer Haftungsverzichtserklärung für Schäden, ausgehend vom angrenzenden Waldbestand, keine grundsätzlichen Bedenken zur Planung)
  • Forstamt Neuhäusel, Neuhäusel, 12.04.2022 (Hinweise zum angrenzenden Waldbestand (Schattenwurf, Verkehrssicherung)
  • Autobahn GmbH des Bundes, Montabaur, 08.04.2022 (Hinweise zur Bauverbotszone und Baubeschränkungszone und hieraus resultierenden Anforderungen, Hinweise zur Blendthematik, Werbeanlagen, Entwässerungseinrichtungen der Autobahn)

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Oberhaid, 16. Dezember 2022                                                             
Nora Pietsch
Ortsbürgermeisterin