Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren »Herschberg - West« in der Gemeinde Sessenbach
Ortsgemeinde Sessenbach |
Geschäftsstelle: |
- Umlegungsausschuss - |
Vermessungs- und Katasteramt |
Westerwald-Taunus |
Bekanntmachung
über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren
„Herschberg - West“ in der Gemeinde Sessenbach
Für die Durchführung der Umlegung „Herschberg - West“ wird am 01.07.2024 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Sessenbach
Grundbuchbezirk: Sessenbach
Flur: 2
Flurstücke Nr.: 162, 163, 164, 165, 166, 167, 1039/6
Flur: 12
Flurstücke Nr.: 893, 894, 895, 896, 1126, 1141/1
- PDF-Datei: 98 kB
Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 01.07.2024 beginnen und voraussichtlich zwei Monate dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
- in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
- schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Sessenbach, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
erhoben werden.
Westerburg, den 07. Juni 2024
gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses