Offenlegung der Entwurfsunterlagen zu dem angestrebten Bebauungs-plan »Concordia« in der Stadt Ransbach-Baumbach
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum angestrebten Bebauungsplan „Concordia“ beschlossen.
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nunmehr gemäß den §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum angestrebten Bebauungsplan „Concordia“ durchgeführt.
Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplans „Concordia" ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Absatz 2 BauGB liegt die Entwurfsplanung zum angestrebten Bebauungsplan „Concordia“ gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
11.08.2025 bis zum 11.09.2025
während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken oder Anregungen zu dem angestrebten Bebauungsplan „Concordia“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern.
Zur Einsichtnahme der Planunterlagen wird empfohlen einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, Email: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) zu vereinbaren.
Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link/QR Code und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:
https://t1p.de/bplan-concordia
Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
Schutzgut Boden/Fläche
- Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart
- Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung/Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Wasser
- Aussagen zu vorhandenen Gewässern, Wasserhaushalt und -schutzgebieten
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
- Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung
Schutzgut Luft und klimatische Faktoren
- Aussagen zum Lokalklima
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung/Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft
- Aussagen zur Bestandssituation
- Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebieten sowie anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG)
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Erfassung/Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen
- Ermittlung/Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Ermittlung/Bewertung artenschutzrechtlicher Belange
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Landschaft und Erholung
- Aussagen zur Bestandssituation
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
- Aussagen zur Bestandssituation
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Ausführungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung
- Aussagen zur Emissionsvermeidung, der Nutzung regenerativer Energien und der Energieeinsparung
Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe
- Aussagen zur Bestandssituation
- Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
- Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
- Hinweise zu Denkmalschutz und Archäologie
Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
- Ermittlungen und Bewertungen zu potenziell erheblichen Umweltauswirkungen auf die vorstehend benannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
- Aussagen zur Alternativenprüfung
- Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Es liegen folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen im Beteiligungsverfahren vor:
- Orientierende Umweltgeologische Untersuchungen zum Projekt Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „Concordia“ von Kaiser Geotechnik, 16.09.2021/ Geotechnischer Bericht zum Bauvorhaben Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „Concordia“ von Kaiser Geotechnik, 30.08.2022:
- Aussagen u.a. zu geologisch hydrologischen Verhältnissen, geotechnische Ergebnisse/ Hinweise zur Bauausführung und Versickerungsbedingungen
- Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung im bauleitplanerischen Verfahren zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Concordia“ in Ransbach-Baumbach, Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, Boppard-Buchholz, 08.04.2025:
- Festlegung u.a. von Emissionskontingenten nach DIN 45691 und ggf. planerischer und passiver Schutzmaßnahmen bei betriebszugehöriger Wohnnutzung
- Faunistischer Artenschutzschutzbeitrag: Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken u. Hirschkäfer, Beratungsgesellschaft Natur dbR, Oberwallmenach, Bericht vom September 2019, ergänzt u. aktualisiert Juli 2021 und 2025:
- Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken, Altholzkäfer; artenschutzrechtliche Bewertung gemäß § 44 BNatSchG und Benennung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, 04.08.2017 – Untere Straßenbehörde (u.a. Hinweise zu Sichtdreiecken und fehlenden Emissionskontingenten)
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, 04.08.2017– Untere Naturschutzbehörde (u.a. Hinweis auf erforderliches Artenschutzgutachten, Flächeninanspruchnahme und externe Kompensation; Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und zur Bewertung der vorgesehenen Grundstücksbegrünung)
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, 04.08.2017– Untere Wasserbehörde (Hinweise zu Regenrückhalteeinrichtungen)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 13.11.2017 (u.a. Hinweise zur Niederschlags- und Schmutzwasserbewirtschaftung, zur altlastverdächtigen Fläche gemäß Bodenschutzkataster und zu erforderlichen gutachterlichen Nachweisen)
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 03.08.2017 (u.a. Hinweise zu Bergbau und Altbergbau; Empfehlungen zur baugrundtechnischen Untersuchung)
- Forstamt Neuhäusel, 28.07.2017 (u.a. Hinweise zur Waldumwandlungsgenehmigung, Rodungsbilanz und zum waldrechtlichen Ausgleich)
- Landesbetrieb Mobilität Diez, 01.08.2017 (u.a. Hinweise zu erforderlichen Maßnahmen zum Immissionsschutz im Sinne des BImSchG)
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 02.08.2017 (u.a. Hinweise zum Verlust landwirtschaftlich genutzter Weideflächen und zur Beeinträchtigung des Bodens)
- NABU-Gruppe Montabaur und Umgebung, 10.08.2017: (u.a. Hinweise zur Flächenversiegelung, Zerschneidung von Lebensräumen, zum Erhalt von Weide- und Sukzessionsflächen sowie zur möglichen Aufforstung)
- Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, 01.08.2017 (u.a. Anregungen zur Flächenversiegelung und Niederschlagswasserbewirtschaftung)
- Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach, 25.07.2017 (u.a. Hinweise zur Trink- und Löschwasserbereitstellung sowie zur Entwässerungsplanung)
Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB eine Anregung bzw. Stellungnahme eingegangen. Diese private Stellungnahme vom 11.08.2027 beinhaltete jedoch keine umweltbezogenen Informationen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Michael Merz, Stadtbürgermeister
Ransbach-Baumbach, den 25.07.2025