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Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) in der Stadt Ransbach-Baumbach

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach gemäß § 13 a in Verbindung mit den §§ 3 Absatz 2 und 4a des Baugesetzbuches (BauGB), in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) beschlossen.

Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nunmehr gemäß den §§ 3 Absatz 2 und 4 a des Baugesetzbuches die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) durchgeführt.

Der Geltungsbereich der angestrebten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals gesondert kenntlich gemacht.

Gemäß den Bestimmungen des § 3 II BauGB liegt die Entwurfsplanung zur beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) gemeinsam mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom

11.08.2025 bis zum 11.09.2025

während der Öffnungszeiten, montags, mittwochs, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, -Zimmer 402-, 56235 Ransbach-Baumbach, öffentlich aus.

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken oder Anregungen zu der angestrebten beschleunigten Teiländerung des Bebauungsplans "Vordere Struth" (Desper Quartier) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach vorgetragen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern.

Zur Einsichtnahme der Planunterlagen wird empfohlen einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter (Markus Waschbüsch Telefon: 02623/86215, Email: markuswaschbuesch@ransbach-baumbach.de) zu vereinbaren.

Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link/QR Code und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden:

QR Code

https://t1p.de/vordere-struth_desper-quartier

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Michael Merz, Stadtbürgermeister
Ransbach-Baumbach, den 25.07.2025