Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
Formulare
Bauantragsformulare im PDF Format:
Antrag auf Baugenehmigung
Baubeschreibung Gebäude
Betriebsbeschreibung
Baubeschreibung Feuerungsanlagen
Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 Kubikmetern Heizöl
Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von 3 und mehr t Flüssiggas
Formblatt: Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen
Erklärungen Nachweisersteller/innen
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Erklärung Schallschutz
Erklärung Wärmeschutz
Erklärung über die Bauausführung
Formblätter Prüfsachverständige für Brandschutz
Formblatt A: Prüfbericht
Formblatt B: Beteiligung der Brandschutzdienststelle
Formblatt C: Bescheinigung über die Bauausführung
Sonstige
Fachunternehmerbescheinigung zur Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen
Formblatt: Baustellenschild Freistellungsverfahren
- PDF-Datei: 1.3 MB
- PDF-Datei: 27 kB
Ansprechpunkt
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Frist
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.