Begabtenförderung beantragen

Die Begabtenförderung in Deutschland umfasst hauptsächlich Studienzuschüsse, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen vergeben werden. Empfänger sind besonders begabte Studierende oder Promovierende, die die finanziellen Zuwendungen meist in Form von Stipendien erhalten.

Wenn Sie für eine Begabtenförderung in Frage kommen möchten, muss sich in der Regel eine Schulleiterin oder ein Schulleiter, eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer, bzw. eine Fachbereichsleiterin oder ein Fachbereichsleiter für Sie aussprechen. Als Alternative können Sie auch einen Antrag bei den Begabtenförderungswerken stellen.

Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Begabtenförderungswerke.

Voraussetzungen

Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Unterlagen richten sich nach den jeweiligen Anforderungen des entsprechenden Begabtenförderungswerkes. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie nachfolgend:

Siehe auch

  • Begabtenförderung