Corona-Impfungen

Seit Ende 2022 sind alle Landesimpfzentren geschlossen. Impfungen werden weiterhin durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, sowie in Apotheken verabreicht. Darüber hinaus sind gemäß der Coronavirus-Impfverordnung längstens bis zum 07. April 2023 auch mobile Impfteams sowie Impfbusse im Land unterwegs.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für einen Termin zur Corona-Impfung an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin. Des Weiteren führen auch bestimmte Apotheken Impfungen durch. Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Mein Apothekenmanager“

Die Dokumentation der Impfung erfolgt entweder im Impfpass oder über ein gesondertes Formular.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder an eine Apotheke.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Impfausweis
  • Krankenversichertenkarte

Welche Gebühren fallen an?

Die Impfung ist für den zu Impfenden kostenlos.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung oder eine Corona-Infektion sechs Monate oder länger zurückliegt, eine kostenlose Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) geben lassen. Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten frühestens vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten.

Mehr Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internestseiten:.