Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Siehe auch

  • Gewerbelegitimationskarte