Grundstücksteilung Genehmigung beantragen

Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung oder an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure.

Zuständige Stelle

  • für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
  • für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
  • für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Grundstücksteilung