Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung