Krankenhäuser

Zur Versorgung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung stehen an rund 100 Standorten Krankenhäuser unterschiedlicher Leistungsausrichtungen zur Verfügung. Die meisten davon sind im rheinland-pfälzischen Krankenhausplan aufgenommen. Durch die Aufnahme in den Krankenhausplan nimmt die rheinland-pfälzische Landesregierung ihren grundgesetzlichen Auftrag der Sicherstellung notwendiger medizinischer Versorgung wahr. Bei den übrigen Klinken handelt es sich um reine Privatklinken oder Krankenhäuser, die mit einzelnen Krankenkassen einen eigenen Versorgungsvertrag zur Behandlung der Versicherten dieser Krankenkasse abgeschlossen habe. Das Spektrum der Krankenhäuser reicht von der Spezialklinik bis hin zum Krankenhaus der Grundversorgung, an dem alle medizinisch notwendigen Krankenhausleistungen erbracht werden.