Personalausweis Meldung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Siehe auch
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Personalausweis melden wegen Diebstahl
- Personalausweis melden wegen Verlust
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung