Schulpsychologische Beratung beanspruchen

Schulpsychologische Beratung verfolgt das Ziel, für alle Kinder und Jugendlichen ein Lernumfeld zu schaffen, in dem diese ihre Fähigkeiten optimal entfalten können.
Themen sind z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Schulabsentismus, Mobbing, Begabungsförderung, Kooperation, Kommunikation und Konfliktbewältigung, Förderung der Gesundheit, Bewältigung von Krisensituationen oder Schulentwicklung.
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können die Beratung bei schul- und lernbezogenen Fragen in Anspruch nehmen. Die Beratung ist vertraulich. Sie findet in Kooperation mit der Schule statt.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien können sich bei schulischen Prozessen und Inhalten unterstützen lassen.
Schulen können schulspezifische Fortbildungen beantragen. Schulen und Lehrkräfte können an festen Fortbildungsangeboten teilnehmen.
Schulpsychologische Beratung kann von

    Schülerinnen und Schülern,
    Eltern,
    Lehrkräften,
    Schulleitung und Schulaufsicht

in Anspruch genommen werden.

Verfahrensablauf

Eltern, Schülerinnen/Schüler oder Lehrkräfte melden im Schulpsychologischen Beratungszentrum an. Das Erstgespräch findet in der Regel mit allen Beteiligten statt. Weitere vertrauliche Gespräche werden ggfs. auch mit Eltern, Schülerinnen und Schülern einzeln geführt. Die Beratung kann bei Bedarf psychodiagnostische Untersuchungen beinhalten. Eine medizinische bzw. therapeutische Diagnose findet nicht statt. Bei Bedarf werden weiterführende Stellen vorgeschlagen oder einbezogen: Ärzte oder Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Jugendhilfe.

An wen muss ich mich wenden?

Jede Schule und damit jede Schülerin/jeder Schüler sind einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SPBZ) des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz zugeordnet. Die Schulen kennen das jeweilige SPBZ.

Bitte suchen Sie sich aus der Trefferliste das zuständige SPBZ in der Nähe Ihres Schulortes heraus, oder nutzen Sie die Kontaktdaten zu den schulpsychologischen Beratungsszentren auf den Internetseiten der Schulpsychologie Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden grundsätzlich nicht ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) beziehungsweise der Schülerin oder des Schülers tätig.

  • Schülerin/Schüler ist jünger als 14 Jahre: Einverständnis der Sorgeberechtigten
  • Schülerin/Schüler ist 14 Jahre oder älter, aber noch nicht volljährig: Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Schülerin oder des Schülers
  • Schülerin/Schüler ist volljährig: Einverständnis der Schülerin oder des Schülers

Minderjährige können sich auch ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden und eine erste Beratung in Anspruch nehmen. Für weitere Gespräche oder Maßnahmen müssen die Sorgeberechtigten dann allerdings ihr Einverständnis schriftlich erklären.

Welche Gebühren fallen an?

Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Siehe auch

  • Schulpsychologische Beratung