Schulzeugnis ersetzen

Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Verfahrensablauf

Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.   

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Schulzeugnis