Unschädlichkeitszeugnis beantragen

Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum