Verpflichtungserklärung abgeben
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
Hinweis zu Auslandsvertretungen
- Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Virus Covid-19 ist zu beachten, dass es weltweite Einschränkungen zu touristischem Reiseverkehr gibt, die permanenten Veränderungen unterliegen. Die deutschen Konsulate und Botschaften bieten ihre Dienstleistungen nicht wie gewohnt an.
- Das Auswärtige Amt informiert über die Bedingungen im Land des ausländischen Besuchers.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen ausländischen Mitbürger dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, sie finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der ausländische Mitbürger dafür Beiträge bezahlt hat).
Siehe auch
- Verpflichtungserklärung