Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Siehe auch
- Vorhaben- und Erschließungsplan