Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Vorhaben- und Erschließungsplan