Wählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Siehe auch
- Kreistagswahl