Weiterführende Schule Beratung erhalten

Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:

  • Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
  • Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
  • Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen

Verfahrensablauf

Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.

Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.

Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Sachunterricht

mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Aufnahme in weiterführende Schulen