Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

Formularvorlage Wohnungsgeberbestätigung

Nachstehend können Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung als PDF Datei herunterladen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber eigenhändig zu unterschreiben.

Frist

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)