Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Ansprechpunkt

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Kosten

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Rechtsgrundlage(n)