Durchführung eines Bürgerentscheides in der Ortsgemeinde Caan

Datum:

07.05.2017

Uhrzeit:

08:00 bis 18:00 Uhr

Termin exportieren

Am Sonntag, dem 7. Mai 2017 findet in der Ortsgemeinde Caan ein Bürgerentscheid statt. Die Abstimmungshandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Dies hat der Ortsgemeinderat Caan in seiner öffentlichen Sitzung am 1. März 2017 beschlossen.

In diesem Bürgerentscheid nach § 17 a Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz wird darüber abgestimmt, ob für künftige Straßenausbaumaßnahmen in Caan „Wiederkehrende Beiträge“ per Satzung eingeführt werden. Sinnvoll erschien es hierbei, die hierzu notwendige Abstimmung gleichzeitig mit den Landratswahlen am 7. Mai 2017, durchzuführen. Vor diesem Bürgerentscheid wird der Gemeinderat eine weitere Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführen. Eine separate Einladung hierzu erfolgt über das Mitteilungsblatt Kannenbäcker-Bote.

Die Abstimmungsfrage des Bürgerentscheides am 7. Mai 2017 wird lauten:
„Sind Sie dafür, dass in Caan „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ zur Finanzierung von beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen an Gemeindestraßen eingeführt werden?“
Die Abstimmungsberechtigten können auf diese Frage mit JA oder NEIN antworten bzw. an der entsprechenden Stelle ihren Abstimmungsvermerk machen.
Abstimmungsberechtigt sind nach § 1 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) – analog der Wahlberechtigung bei den Landratswahlen – alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Staatsangehörigen der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Caan eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie des Kommunalwahlgesetzes, sind die vertretenen Auffassungen der Gemeindeorgane (Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat) darzulegen und ebenfalls bekannt zu machen. Diese Auffassungen sind identisch und werden wie folgt bekannt gemacht:
Auffassung des Ortsbürgermeisters und des Ortsgemeinderates:
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Straßen Sorge zu tragen. D.h. jede Gemeinde ist verpflichtet, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf ihren Gemeindestraßen, einschließlich der Gehwege, zu sorgen und ist damit Garant gegenüber dem einzelnen Verkehrsteilnehmer. Bei der Frage ob, wann und wie eine Straße ausgebaut wird, sind jedoch zunächst nur Aspekte der Verkehrssicherheit ausschlaggebend, die von dem Entscheidungsgremium, dem Gemeinderat, zu beachten sind. Soweit es um den verkehrstechnischen Zustand einer Straße geht, kann diese Verpflichtung auch nicht auf die Anlieger übertragen oder diesen überlassen werden. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und einer örtlich erlassenen Satzung verpflichtet, für den Straßenausbau Beiträge zu erheben. Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
Beitragspflichtig sind alle bebauten und bebaubaren Grundstücke an den Straßen der gesamten Ortslage.

Der § 10 a KAG ermöglicht den Gemeinden und Städten seit einigen Jahren auch die Einführung von „Wiederkehrenden Beträgen“ für den Straßenausbau. Das heißt, jeder Eigentümer beteiligt sich entsprechend der Größe seines Grundstückes am Ausbau einer Straße im Ort.

Die Gemeindeorgane sind der Meinung, dass eine Regelung durch „Wiederkehrende Beiträge“ die zukunftsfähigste und sozial gerechteste Verteilung der Lasten des Straßenausbauaufwandes darstellt. Aus diesem Grunde hatten die Gemeindeorgane bereits die Absicht geäußert, künftig „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“ in der Ortsgemeinde Caan einführen zu wollen.

Den Gemeindeorganen ist allerdings nicht verborgen geblieben, dass sich innerhalb der Ortsgemeinde auch Widerstände gegen diese Absicht auftun. So kam es u. a. zu einem Einwohnerantrag in dieser Angelegenheit, der vom Ortsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 1. März 2017 als sachlich unbegründet abgelehnt wurde. Aufgrund dieses besonderen Allgemeininteresses an einer mehrheitlichen Grundsatzentscheidung, sollen alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden bzw. die Möglichkeit der Beteiligung haben. Von daher haben sich die Gemeindeorgane dazu entschlossen, die Entscheidung darüber, ob in der Ortsgemeinde Caan „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ (anstelle der bisherigen einmaligen Straßenausbaubeiträge) eingeführt werden, durch einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

In den kommenden Wochen werden an dieser Stelle weitere Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid am 7. Mai 2017 folgen. Ebenso die Einladung zur besagten Informationsveranstaltung.

Caan, 6. März 2017
Roland Lorenz,
Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter