Beschreibung:
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen (§ 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetz).
Benötigte Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass
Zuständigkeit:
Fachbereich III – Einwohnermeldeamt – einwohnermeldeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Kämpfe – Telefon 02623 86-117
Frau Müller – Telefon 02623 86-118
Frau Uzun – Telefon 02623 86-119
Zimmer 006, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 30. September 2021