Beschreibung
Die Anerkennung der Mutterschaft kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen. Hierzu muss die Mutter des Kindes persönlich hier vorsprechen. Es wird in jedem Fall eine Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister und ein gültiger Ausweis benötigt. Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist auch noch die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020