Beschreibung:
Eine Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB kann durch Personen erfolgen, die ihren Namens nach ausländischem Recht erworben haben und deren Name nach Statutenwechsel (z.B. Einbürgerung) oder Rechtswahl künftig deutschem Recht unterliegt.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020