Beschreibung:
Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist von den Lebenspartner/innen persönlich beim Standesamt zu beantragen. Falls einer der Lebenspartner/innen verhindert ist, muss eine Vollmacht (bei uns erhältlich) dem anderen Lebenspartner bei Anmeldung mitgegeben werden. Die vorzulegenden, erforderlichen Urkunden für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft erfragen Sie bitte vorher bei uns.
In jedem Fall wird ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass benötigt.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020