Beschreibung:
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister müssen Sie persönlich oder schriftlich bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, wo Sie geboren sind.
Sie können diese Urkunde auch online unter nachstehendem Link beantragen:
https://xsta.ewois.de/xsta2-urkunden/#/gu/07143050
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020