Beschreibung
Eine behördliche Namensänderung muss immer auf schriftlichen Antrag erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die hierzu erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei uns. Eine behördliche Namensänderung wird nur bei einem vorliegenden, sehr wichtigen Grund erfolgen.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020