Beschreibung:
Für die Beantragung der Bestattungsgenehmigung ist die Original Todesbescheinigung und die Urkunde für die Bestattung notwendig. Außerdem muss der/die Verstorbene in unserer VG gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, muss vorher die Genehmigung des Bürgermeisters der zuständigen Gemeinde eingeholt werden.
Zuständigkeit:
Fachbereich III, Standesamt, standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen Tel. 02623 86-145
Fax. 02623 86-101
Zimmer 107, 1. Stock
Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2020