Beschreibung:
Für die in § 34f Gewerbeordnung (GewO) aufgeführten Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgt eine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse. Eine Erlaubnis nach § 34 f GewO kann sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person erteilt werden.
Gebühren:
Gebühren auf Anfrage
Benötigte Dokumente:
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 f GewO
Persönliches Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; vom zuständigen Finanzamt)
Auszug aus dem Schuldnerregister (vom zuständigen Amtsgericht)
Bei eingetragenen Unternehmen einen Handelsregisterauszug
Bei Gesellschaften in Gründung den Gesellschaftervertrag
Personalausweis oder Reisepass
Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO
Weitere Unterlagen können im Einzelfall benötigt werden
Rechtsgrundlagen (allgemein):
Gewerbeordnung (GewO)
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Gewerbeamt – gewerbeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Münzer – Telefon 02623 86-140
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 104, 1. Obergeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020