Voraussetzungen:
– Vorlage des aktuellen Fischereischeins
– Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Besonderheiten:
Fischereischeine, die am 31.12. des aktuellen Jahres ablaufen, können im Jahr des Ablaufs und im gesamten Folgejahr verlängert werden.
Eine Verlängerung ist immer nur im Anschluss möglich; d.h., wenn ein Fischereischein bereits seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist, muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
Zuständigkeit:
Fachbereich III – Einwohnermeldeamt – einwohnermeldeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Uzun – Telefon 02623 86-117
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-118
Frau Müller – Telefon 02623 86-119
Telefax – 02623 86-120
Zimmer 006, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020