Beschreibung:
Beim Einwohnermeldeamt können Sie Anträge für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, Umschreibung, Fahrgastbeförderung sowie internationalen Führerschein erhalten.
Seit dem 01.01.1999 wird der neue Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Aus diesem Grund müssen die Anträge persönlich eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
Ersterteilung:
– den jeweiligen Führerscheinantrag
– Erste-Hilfe-Nachweis
– aktuelles biometrisches Passbild
– Bescheinigung über Sehtest
– Personalausweis bzw. Pass
Neuerteilung:
– den jeweiligen Führerscheinantrag
– aktuelles biometrisches Passbild
– Bescheinigung über Sehtest
– polizeiliches Führungszeugnis
– Personalausweis bzw. Pass
Umschreibung:
– den jeweiligen Führerscheinantrag
– aktuelles biometrisches Passbild
– Kopie der aktuellen Fahrerlaubnis / Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
– Karteikartenabschrift, wenn die bereits ausgestellte Fahrerlaubnis nicht von der Kreisverwaltung Montabaur ausgestellt wurde
– Personalausweis bzw. Pass
Verlust:
– Antrag auf Erteilung eins Ersatz-Führerscheins
– aktuelles biometrisches Passbild
– Verlust-/ Strafanzeige der Polizei
– Karteikartenabschrift, wenn die bereits ausgestellte Fahrerlaubnis nicht von der Kreisverwaltung Montabaur ausgestellt wurde
– Personalausweis bzw. Pass
Fahrgastbeförderung:
– den Antrag auf Fahrgastbeförderung
– augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
– Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
– Kopie der aktuellen Fahrerlaubnis
– polizeiliches Führungszeugnis
– Erste-Hilfe-Nachweis für Krankenkraftwagen
– Personalausweis bzw. Pass
zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr:
– betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
– medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (TÜV) für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr)
Verlängerung einer Fahrerlaubnis:
– den Führerscheinantrag auf Verlängerung
– aktuelles biometrisches Passbild
– augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
– Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
– Personalausweis bzw. Pass
zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr bei Verlängerung der Klassen D, DE, D1, D1E:
– betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
– medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (TÜV) für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr)
Zuständigkeit:
Fachbereich III – Einwohnermeldeamt – einwohnermeldeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Uzun – Telefon 02623 86-117
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-118
Frau Müller – Telefon 02623 86-119
Telefax – 02623 86-120
Zimmer 006, Erdgeschoss
Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2020