Beschreibung:
Für die Beurkundung der Geburt oder Totgeburt eines Kindes, ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Unsere Standesamt ist nur für die Beurkundung einer Hausgeburt zuständig. Hierzu brauchen Sie die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Kindeseltern. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich ein gültiger Reisepass benötigt.
Sie können eine Geburtsurkunde auch online unter der nachfolgenden Adresse beantragen: https://xsta.ewois.de/xsta2-urkunden/#/gu/07143050
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Standesamt– standesamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Frau Fritzen – Telefon 02623 86-145
Frau Kronimus – Telefon 02623 86-135
Telefax: 02623 86-101
Zimmer 107,102 1. Etage
Zuletzt bearbeitet: 9. März 2020