Beschreibung:
Der Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass die Aufnahme eines stehenden Gewerbes in bestimmten Fällen zusätzlich erlaubnispflichtig ist (z.B. Makler-, Finanzanlagenvermittler- oder Gaststättengewerbe). Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gebühren:
Für eine Gewerbemeldung: 10,23 Euro.
Benötigte Dokumente:
Personalausweis.
Vollmacht (im Vertretungsfall).
Handelsregisterauszug bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen.
Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall benötigt werden.
Rechtsgrundlagen (allgemein):
Gewerbeordnung (GewO)
Zuständigkeit:
Fachbereich III: Gewerbeamt – gewerbeamt@ransbach-baumbach.de
Ansprechpartner:
Herr Weyer – Telefon 02623 86-140
Telefax: 02623 86-4140
Zimmer 104, 1. Obergeschoss
Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2016